Skip to main content

Das Haus in der Turmstraße hat insgesamt 6 Wohnungen, die alle unterschiedlichen, dort wohnenden Eigentümern gehören. Sie bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

In der Wohnung 1 ist die Wohnzimmertür mit einem Rundbogen versehen worden. Es handelt sich aber um eine tragende Wand, so dass dies zustimmungspflichtig ist. Obwohl diese kleine Veränderung nachweislich keine statischen Auswirkungen hat, verweigern die anderen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung und verlangen den Rückbau. In der Wohnung 2 leben drei Kinder im Grundschulalter, die oft laut streiten. Das Rentnerpaar aus der Wohnung 3 fühlt sich dadurch ständig in ihrer Mittagsruhe gestört. Die Eltern der Kinder und einige andere Wohnungseigentümer halten das Rentnerpaar für unsozial und kinderfeindlich. In Wohnung 5 lebt ein Berufsmusiker, der täglich bis zu sechs Stunden Klavier übt und damit die Eigentümer der benachbarten Wohnungen 4 und 6 zur Raserei bringt. Der 19-jährige Sohn aus der Wohnung 1 besitzt überdies ein neues, schickes aber sehr lautes Motorrad und fährt damit gerne spät abends vor dem Haus seine Runden. Zu guter Letzt verlangt die Eigentümerin der Wohnung 2, dass alle anderen Eigentümer ihre alten Regale, Schränke, Fahrräder, Roller etc. umgehend von deren Tiefgaragen-Stellplätzen entfernen, und zwar wegen der damit verbundenen Brandgefahr und weil dies den Eindruck eines „Flohmarktes“ erwecke. Der grundsätzlich für alle nutzbare Garten wird aufgrund der schwellenden Auseinandersetzungen von keinem mehr betreten.

Auf der letzten WEG-Versammlung sind die Konflikte so eskaliert, dass nach zum Teil bösen Beschimpfungen kein einziger Beschluss mehr gefasst werden konnte.