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Das Unternehmen U hat gegen seinen langjährigen Kunden K eine ausstehende Forderung in Höhe von 500.000,- €. Die Ware wurde von dem Kunden K empfangen und mit Aufschlag an dessen Endabnehmer E weiterverkauft. Endabnehmer E jedoch hat diese Ware nie an Kunde K bezahlt und kann auch von ihm nicht mehr ausfindig gemacht werden. Demnach hat auch Kunde K eine ausstehende Forderung in Höhe von hier 550.000,- €, kann aber seiner Verpflichtung dem Unternehmen U gegenüber nicht nachkommen.

Der Kunde K steht vor der Pleite, wenn er der Forderung des Unternehmens U nachkommen müsste. In einem Gerichtsverfahren würde Unternehmen U vermutlich Recht bekommen und einen Vollstreckungs-titel gegen seinen Kunden K erhalten. Dieser würde aber Insolvenz anmelden müssen und das Unternehmen U wird voraussichtlich nicht nur seine bisher solide Geschäftsbeziehung, sondern auch das ausstehende Geld verlieren.

Beide Konfliktparteien haben die bisherige Zusammenarbeit sehr geschätzt und wollen sie nicht wegen der Unzuverlässigkeit Dritter dauerhaft beenden müssen. Sie suchen daher nach einer gemeinsamen Lösung, die es beiden ermöglicht, ihre wirtschaftliche Situation weitestgehend zu erhalten.