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Maria S. ist seit ein paar Monaten neu bei der Versicherungsgesellschaft „Sakura“ als Sachbearbeiterin angestellt. Sie verfügt über Spezial-kenntnisse, auf die das Unternehmen nicht ohne weiteres verzichten kann. Frau S. lispelt stark.

Zwei andere Sachbearbeiter der Abteilung, die fachlich seit langem durchschnittliche Leistungen erbringen, fühlen sich durch den Sprachfehler ermuntert, das Lispeln nachzuahmen und sich im Kollegenkreis über Frau S. lustig zu machen. Zunächst haben sich beide gar nicht so viel dabei gedacht.

Frau S. bekommt dies recht schnell mit und ihr schwach ausgeprägtes Selbstbewusstsein wird dadurch rasch in Mitleidenschaft gezogen. Als Frau S. eines Tages einen Fehler macht, reicht ihr Selbstbewusstsein nicht mehr, um ihren Fehler offen einzugestehen. Dies wird ihr von den anderen Sachbearbeitern übel genommen. Es wird von ihnen nun jede Gelegenheit wahrgenommen, Frau S. das Leben im Unternehmen schwer zu machen. Über ihren Sprachfehler wird inzwischen offen gewitzelt und gelacht. Die Situation belastet Frau S. nun so stark, dass sie oft krankheitsbedingt ausfällt. Dies erbost die anderen Sachbearbeiter zusätzlich, da sie den Arbeitsausfall auffangen müssen.

In ihren vorherigen Anstellungsverhältnissen galt Frau S. immer als hilfsbereite, engagierte sowie gute Mitarbeiterin, die sogar für Leitungsaufgaben in Betracht kam.

Der Personalabteilung der Sakura ist bewußt, dass arbeitsrechtliche Schritte unternommen werden müssten. Sie soll nun den Konflikt auf Anweisung der Geschäftsleitung gütlich lösen.